
Akteneinsicht –
Ihr Recht auf Transparenz
Eine fundierte Entscheidung ist nur möglich, wenn man alle Fakten kennt. Ohne Einsicht in die Akten von Behörden oder Gerichten lässt sich eine zielführende Strategie gegen behördliche oder gerichtliche Maßnahmen kaum entwickeln – ganz gleich, ob Sie selbst tätig werden oder anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Gerade im Straf- oder Bußgeldverfahren gilt: Äußern Sie sich erst nach Akteneinsicht! Im Strafverfahren darf ausschließlich der Strafverteidiger die Ermittlungsakte im Original einsehen. Gemäß § 147 StPO darf Ihr Verteidiger Ihnen Ablichtungen des Akteninhalts zur Verfügung stellen. So erhalten Sie Einblick in Tatvorwürfe, Zeugenaussagen oder sonstige Beweismittel – eine wichtige Grundlage, um Ihre Verteidigung gezielt vorzubereiten oder zu entscheiden, ob Sie überhaupt einen Strafverteidiger beauftragen wollen. Dies ist vor allem bei kleineren Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren oft sinnvoll.
Aber auch in anderen Verfahren, wie etwa vor dem Sozialgericht, Arbeitsgericht oder bei Behörden, ist Akteneinsicht häufig entscheidend, um Ihre Rechte umfassend zu wahren.
Unser Service für Sie
Mit unserem Akteneinsichtsservice erhalten Sie unkompliziert Zugang zu Ihren Gerichts-, Behörden-, Straf- oder Bußgeldakten – über unsere Kanzlei als zugelassenem Rechtsvertreter.
Die Kosten:
- Pauschal EUR 190,00 zzgl. MwSt.
- Inklusive der behördlichen Aktenversendungspauschale (EUR 12,00)
- Kopierkosten: EUR 0,50 pro Seite
So wissen Sie genau, worauf Sie sich einstellen müssen – und treffen Ihre Entscheidungen gut informiert.
