Kosten einer anwaltlichen Ersteinschätzung

Gerne bieten wir Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen an. In einem persönlichen Gespräch, per Telefon oder – ganz unkompliziert – auch online informieren wir Sie über die Rechtslage in Ihrem speziellen Fall und zeigen Ihnen auf, welche weiteren Schritte sinnvoll sein können.

Möchten Sie die Erstberatung online in Anspruch nehmen, senden Sie uns bitte Ihr Anliegen per E-Mail zu. Sie erhalten dann umgehend ein verbindliches Kostenangebot. Nach Ihrer Bestätigung und der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erhalten Sie unsere rechtliche Ersteinschätzung sowie konkrete Handlungsempfehlungen bequem per E-Mail.

Für Verbraucher betragen die Kosten einer Erstberatung gesetzlich festgelegt 190,00 € zzgl. MwSt. (§ 34 RVG). Erfolgt die Beratung telefonisch, per E-Mail oder durch ein Anwaltsschreiben, fällt zusätzlich eine Post- und Telekommunikationspauschale von 20,00 € an. Die Gesamtkosten für eine anwaltliche Ersteinschätzung belaufen sich somit auf maximal 249,90 € inkl. MwSt.

Die Erstberatung bietet Ihnen eine fundierte rechtliche Einschätzung im Rahmen des ersten Kontakts. Tipp: Je besser Sie vorbereitet sind und alle relevanten Unterlagen bereithalten, desto präziser und hilfreicher kann die Beratung für Sie ausfallen.

Entscheiden Sie sich nach der Erstberatung für eine Mandatserteilung, wird die Erstberatungsgebühr selbstverständlich auf die weiteren Anwaltskosten angerechnet.

© Rechtsanwaltskanzlei Marion Neusiedler-Wendel - Edisonstraße 11 - 85716 Unterschleißheim

Fachanwälting für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Unterschleißheim, München, Langenbach bei Freising, Moosburg an der Isar

Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Miet-und Eigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bestattungsrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht, Inkasso

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