
Arbeitsrecht –
Ihr Recht auf fairen Umgang
Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsfragen rund um die unselbstständige, abhängige Erwerbstätigkeit. Man unterscheidet dabei zwischen dem Individualarbeitsrecht – dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – und dem Kollektivarbeitsrecht.
Für fast jeden Menschen hat dieses Rechtsgebiet enorme Bedeutung, da das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit meist die wirtschaftliche Existenz sichert. Eine Kündigung kann daher existenzielle Folgen haben. Umso wichtiger ist es, die Interessen beider Seiten – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – kompetent zu wahren und durchzusetzen.
Wir verfügen über fundierte Erfahrung und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der strategischen Beratung, um bereits im Vorfeld klare Lösungen zu schaffen und Konflikte zu vermeiden.
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht:
Kündigung, fristlose Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Lohn, Urlaubsanspruch, Gratifikation, betriebsbedingte Kündigung, Sozialplan, Betriebsübergang, Abfindung, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Schwerbehinderung.
