Forderungsbeitreibung – Ihr gutes Recht konsequent durchgesetzt
In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Änderungen im Schuldrecht. Ziel war es, den Verbraucherschutz zu stärken und die Zahlungsmoral zu verbessern. So können zum Beispiel Verzugszinsen bereits 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung verlangt werden – auch ohne Mahnung (gegenüber Verbrauchern nur bei entsprechendem Hinweis in der Rechnung). Der gesetzliche Verzugszinssatz liegt dabei in der Regel 5 % über dem aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
Doch all diese Regelungen helfen nicht weiter, wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt. Viele Unternehmen beauftragen in solchen Fällen zunächst Inkassobüros. Diese dürfen jedoch nur die außergerichtliche Beitreibung übernehmen. Bleiben ihre Bemühungen erfolglos, muss die Forderung zur gerichtlichen Durchsetzung zwingend einem Rechtsanwalt übergeben werden.
Direkt zum Anwalt – Zeit und Geld sparen
Wir übernehmen Ihre Forderungsbeitreibung von Anfang an – rechtssicher, effizient und mit Augenmaß. Unser erfahrenes Team treibt Ihre Forderungen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben und wirtschaftlicher Aspekte ein – möglichst ohne Gerichtsverfahren. Sollte dennoch eine gerichtliche Geltendmachung oder sogar Zwangsvollstreckung notwendig sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch dabei zuverlässig und durchsetzungsstark.
Vertrauen Sie auf unser Inkasso-Know-how – damit Ihr Geld nicht liegen bleibt!

