
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht –
klare Lösungen für komplexe Verhältnisse
Die rechtlichen Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter wirken auf den ersten Blick überschaubar – in der Praxis sind sie jedoch oft komplex und vielschichtig. Neben fundiertem Fachwissen ist hier vor allem der Überblick über die stetig wachsende Zahl an Gerichtsurteilen entscheidend.
Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter in allen Fragen des Mietrechts – von der Vertragsgestaltung über die außergerichtliche Lösung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wohnungseigentum – Gemeinschaft und Konfliktlösung
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt, wie Eigentum an einzelnen Wohnungen oder Gebäudeteilen eines Grundstücks durch eine Teilungserklärung einzelnen Eigentümern zugewiesen wird. Neben dem Sondereigentum entsteht Gemeinschaftseigentum, das oft Streitpunkte zwischen Eigentümern oder mit der Hausverwaltung birgt.
Mit unserer langjährigen Erfahrung vertreten wir Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht – kompetent und zuverlässig.
Unsere Themen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht:
Miete, Mietvertrag, Kündigung, Mietminderung, Mängel, Schimmel, Auszug, Mietnomaden, Räumungsklage, Kaution, Nebenkosten, Mieterhöhung, Modernisierung, Eigenbedarf, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Hausverwaltung, Gemeinschaftsordnung, Wohnungseigentümerversammlung, Beschlussanfechtung, Sondernutzungsrecht
