
Kosten –
transparent und fair
Abrechnung nach RVG
Grundsätzlich rechnen wir unsere Leistungen nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Das RVG legt genau fest, welche anwaltlichen Leistungen abgerechnet werden dürfen. Die Höhe der Gebühren richtet sich in der Regel nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert und kann der geltenden Gebührentabelle entnommen werden.
So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen – unabhängig davon, wie viel Zeit und Arbeitsaufwand Ihr Verfahren letztlich erfordert. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab ausführlich über die voraussichtlichen Kosten.
Vergütungsvereinbarung
In besonderen Fällen, etwa bei sehr umfangreichen oder besonders zeitintensiven Mandaten, kann es sinnvoll sein, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen – zum Beispiel in Form einer Pauschal- oder Stundenvergütung. So stellen wir sicher, dass Sie auch in komplexen Angelegenheiten bestens vertreten sind – fair und transparent.
Vorschüsse
Bitte beachten Sie: Um eine zügige und effiziente Bearbeitung Ihres Mandats zu gewährleisten, machen wir von unserem Recht Gebrauch, in angemessenem Umfang Vorschüsse zu erheben.
