Prozesskostenfinanzierung bei hohen Streitwerten

Eine Prozesskostenfinanzierung bietet Ihnen die Möglichkeit, auch kostspielige gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren ohne finanzielles Risiko durchzuführen. Der Prozessfinanzierer übernimmt dabei die notwendigen Kosten für die Durchsetzung privater oder gewerblicher Ansprüche.

Voraussetzung für eine Finanzierung ist in der Regel ein Mindeststreitwert – bei den meisten namhaften Anbietern liegt dieser bei mindestens 50.000 €. Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer im Gegenzug einen vertraglich vereinbarten Anteil am erstrittenen Betrag.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, einen passenden Prozessfinanzierer zu finden und übernehmen die gesamte erforderliche Korrespondenz mit dem jeweiligen Unternehmen. So können Sie sich ganz auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche konzentrieren – ohne finanzielles Risiko.

© Rechtsanwaltskanzlei Marion Neusiedler-Wendel - Edisonstraße 11 - 85716 Unterschleißheim

Fachanwälting für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Unterschleißheim, München, Langenbach bei Freising, Moosburg an der Isar

Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Miet-und Eigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bestattungsrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht, Inkasso

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