
Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Viele Menschen verzichten darauf, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen – oft aus Sorge vor den vermeintlich hohen Kosten eines Prozesses. Was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Staat die Kosten für ein Gerichtsverfahren ganz oder teilweise.
Jeder Bürger kann Prozesskostenhilfe (bei Zivilverfahren) oder Verfahrenskostenhilfe (bei familiengerichtlichen Verfahren) erhalten, wenn sein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten selbst zu tragen. Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.
Wenn also ein Gerichtsverfahren bevorsteht, prüfen wir für Sie gerne, ob Sie Anspruch auf Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe haben – damit Sie Ihre Rechte nicht aus finanziellen Gründen ungenutzt lassen müssen.
Die erforderlichen Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei uns in der Kanzlei oder hier auf unserer Website zum Download.
